Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG und Berufskraftfahrer-Qalifikations-Verordnung BKrFQV
Die Verkehrsdichte auf den Straßen steigt stetig. Dies und die Erwartungen der Unternehmen an ihre Mitarbeiter erhöhen die Anforderungen, die täglich an die Kraftfahrer gestellt werden. Vor diesem Hintergrund trat das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG in Kraft.
Es sieht vor, dass jeder*, der zu gewerblichen Zwecken am Steuer eines Kfz im Güterverkehr über 3,5t zGM sitzt oder Inhaber eines Führerscheins der Fahrerlaubnisklassen C1 bis CE ist, eine Weiterbildung absolviert haben muss.
Diese Weiterbildung besteht aus 5 Modulen/ Ausbildungseinheiten à 7 Stunden, also 5 Tagesseminaren. Ziel dieser Weiterbildung ist es, den Kraftfahrern besondere tätigkeitsbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die wirtschaftliche Fahrweise zu optimieren, die Umweltbelastungen zu minimieren und nicht zuletzt den Kostendruck auf Unternehmen und Fahrer zu senken.
So beschäftigt man sich in den einzelnen Modulen unter Anderem mit Ladungssicherheit, rechtlichen Rahmenbedingungen im Güter- und Personenverkehr und Grundlagen aus Technik und Fahrdynamik.
Es besteht die Möglichkeit Themenschwerpunkte zu setzen. Die Module ECO-Training und Ladungssicherung können auf Wunsch mit einem praktischen Ausbildungsteil durchgeführt werden.
Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit diese Weiterbildung für Sie zu organisieren und durchzuführen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir mit 7 erfahrenen Fahrlehrern und freien Dozenten auf Ihre Anfrage reagieren.
Zeitlich flexibel, kurzfristig und individuell möglichst optimal auf Ihren Arbeitsalltag zugeschnitten – in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen vor Ort.
Gerne übernehmen wir auch die Prüfung der Fördermöglichkeiten über das Bundesamt für Güterkraftverkehr BAG und stellen die entsprechenden Anträge.
Sprechen Sie uns an!
Für eventuelle Fragen und Ihre Weiterbildung stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung!
* Ausnahmen von der Weiterbildungspflicht erhalten Sie beim Landesbetrieb Mobilität – auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
zGM = zulässige Gesamtmasse